Narrenrat
Der Narrenrat ist in seiner vereinsrechtlichen Bedeutung ein Vereinsausschuss. Er setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands und Vertretern der einzelnen Gruppen zusammen. Außerdem sind Mitglieder, die für bestimmte Aufgaben zuständig sind, beispielsweise Zeugwart oder der Leiter des Bewirtungsausschusses im Narrenrat.
Der Narrenrat versteht sich als Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung, der Spättle-/ Hexensitzung. Er trifft Beschlüsse, die über die Kompetenz des Vorstandes hinausreichen, die aber andererseits die Mitgliederversammlung mit der Häufigkeit der zu treffenden Beschlüsse zur laufenden Vereinsarbeit überfordern würde.
Der Narrenrat beschließt über Anträge, die ihm von der Satzung zugewiesen sind oder ihm vom Vorstand vorgelegt werden.
Narrenräte, die aktiv einer Gruppe angehören tragen deren Häs. Sie tragen zudem einen speziellen Narrenratsorden, der sie als Mitglied des Narrenrates kenntlich macht. Die anderen Narrenräte tragen die Narrenratsuniform, zu der ebenfalls der Narrenratsorden gehört. Sie repräsentieren den Narrenrat nach außen bei Veranstaltungen und Umzügen. Bei Zunftmeisterempfängen ist meist ein Narrenrat anwesend. Die Uniform in der heutigen Form wurde 1982 etabliert und beinhält neben dem Gewand auch einen Filzhut.